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Wohnhaus einer ehem. schräg im Straßenraum stehenden Winkelhofanlage, bestehend aus giebelständigem Wohnhaus und Scheune, durch einen kleinen Wirtschaftsbau miteinander verbunden.
Das Wohnhaus ein Rähmbau mit Profilierung am leichten Geschoßversprung, an den Ecken Dreiviertelstreben mit Kopfholz. Der ebenerdig erschlossene, auf niedrigem Bruchsteinsockel stehende Bau ist zum Teil noch mit handgemachten Holzschindeln verkleidet, auf dem Dach sind Momberger Betondachplatten verlegt. Bauzeit wohl das letzte Drittel des 18. Jhs.; Zwischenbau und Scheune in konstruktivem Fachwerk waren aus dem Ende des 19.Jhs.
Der ehem. Hof hat orts- und siedlungsgeschichtliche Bedeutung als erste Anlage noch vor der südlichen Dorferweiterung, die sich im späten 19. Jh. Entlang der Neustädter Straße vollzog.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |