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Winkelhofanlage aus Wohnhaus und Scheune an der Ecke Neue und Querstraße, das Wohngebäude ein Rähmbau auf hohem Sockel mit Eckquaderung, in dem ein Stall untergebracht war; giebelseitig erschlossen durch einen bis ins Dach reichenden Vorbau, das Fachwerk durch geschoßhohe Andreaskreuze von dekorativer Wirkung im Straßenbild; die Stallscheune etwa zeitgleich, hier von besonderem Interesse das Mansarddach, das mit diagonal angeordneten Beotnplatten gedeckt ist. Die zu Beginn des 20. Jhs. erbaute Anlage ist aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |