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Winkelhofanlage, die mit der gegenüberliegenden Hofanlage Nr. 9 zusammen den optischen Ortseingang an der Speckswinkeler Straße bildet. Das als Torbau fungierende, weitgehend original erhaltene Wohnhaus ein giebelständiger Rähmbau mit leichtem, profiliertem Geschoßversprung in klarer symmetrischer Ordnung, das Fachwerk durch Rautenzier in den Brüstungsfeldern und historisierende Verstrebungsformen geschmückt, Neben den Sprossenfenstern ist auch die Haustür aus der Bauzeit überliefert, Scheune und Wohnhaus partiell durch Holzschindeln verkleidet, die Dächer durch diagonal verlegte Betonplatten gedeckt. Als Beleg für das Wiederaufleben historisierender Fachwerkformen des 17. und 18. Jhs. zu Beginn dieses Jahrhunderts Kulturdenkmal aus städtebaulichen und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |