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Im südöstlichen Bereich der Ortslage in einer Bachaue angesiedeltes Mühlengehöft; das Wohn- und Mühlengebäude, rechts auf hohem, stallgenutztem Sockel errichtet, wird erschlossen über eine teilweise erneuerte zweiläufige Freitreppe, in deren massivem Podestgeländer ein Wappen mit zwei stilisierten Löwen eingelassen ist. Über dem massiv veränderten Eingangsgeschoß eine Fachwerkkonstruktion, die symmetrisch von Verstrebungen mit kurzem Halsriegel gegliedert ist. Auf dem Rähm Inschrift: "Diesen Bau hat erbaut Johann Henrich Gies und seine Ehfrau Marie Lisabetha eine gebohrene Giessin durch Gottes Hilf und Beistand. Der Zimmermeister ist gewesen Johan Jos. Hil von Ohmes. Verfertiget im Jahr Christi 1810, den 5. Juni."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |