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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Über hohem Hausteinsockel errichtetes Wohnhaus mit ehemals zweiläufiger Sandsteintreppe, hier eingelassen ein Inschriftstein mit Blumenpokaldarstellung: „Erbaut von dem ledigen Schneidermeister Johannes Ramb 1834". Unter dem Behang aus handgeschnittenen Holzschindeln ein konstruktiv verstrebtes Fachwerk; erhalten die zweiflügelige Haustür mit dreiteiligem Oberlicht aus der Bauzeit. Der Bau erlangt durch seine Lage in der Sichtbeziehung zur Kirche eine besondere städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |