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Parallelhofanlage aus traufständig ausgerichtetem Hauptbau und rückwärtiger Scheune. Das Wohnhaus ein Fachwerkbau aus den Dreißiger Jahren des 20. Jhs. mit historisierendem Geschoßversatz an der Straßentraufseite und einer ungewöhnlichen Ausbildung der Brüstungsfelder durch vier symmetrisch angeordnete Kurzstiele, die entfernt an das Leitermotiv des Thüringer Fachwerks erinnern. An der rechten Giebelseite der Eingang, hier Holzschindelverkleidung. Die Scheune ein Bau in konstruktivem Fachwerk, durch das über die ganze Länge reichende Vordach starke horizontale Betonung, als Dachdeckung diagonal verlegte Betonplatten. Beiden Gebäude vorgelagert eine noch in Naturstein gepflasterte Hoffläche. Trotz der Störungen durch unproportionierte Fenstereinbauten am Wohnhaus Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |