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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Von der Straße durch die vorgelagerte Wirtschaftsfläche zurückliegende Hofanlage aus giebelständigem Wohnhaus und traufständiger Stallscheune. Das Wohnhaus ein zum Teil mit Holzschindeln behangener Rähmbau mit vorkragendem Geschoßversprung, hier auch Schnitzprofilierungen, zur Aussteifung Dreiviertelstreben mit gerundetem Kopfholz, an den Eckstielen Verzierung durch Flachschnitzerei; das Erdgeschoß zu Beginn des 20. Jhs. in handwerklich gutem, zweifarbigem Sichtmauerwerk erneuert. Der der Kirche gegenüberliegende Bau ist der ersten Hälfte des 18. Jhs. zuzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |