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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Parallelhofanlage, deren Wohnhaus vor der Teilung ehemals mit Haus Am Kirchberg 4 vereint war. Beschreibung siehe Haus 4; zur Kirche hin giebelseitige Erweiterung des 20. Jhs., die in der Firsthöhe niedriger als das Hauptdach bleibt. Die gegenüberliegende Scheune stammt aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. und ist in einfachem konstruktivem Fachwerk errichtet. Als Deckung haben sich handgemachte S-Ziegel erhalten. Zur Hofanlage gehört auch ein kleines, an den ovalen Kirchhof anschließendes Nebengebäude, das als Stall und Lager genutzt war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |