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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Beidseitig eingebautes Wohnhaus als zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau, der wohl in Mischbauweise aus Rähm- und Ständerkonstruktion errichtet ist. Der offenbar nicht unterkellerte Bau zeigt einen Geschoßversatz an der Straßentraufe, die Fassade ist mit Holzschindeln behangen. Das im Vergleich mit den sonstigen Bauten in Momberg steile, mit Betonplatten gedeckte Dach läßt eine Entstehungszeit im 18. Jh. vermuten. Das Gebäude steht als Kleinstanwesen eines Tagelöhners aus städtebaulichen, bau- und sozialgeschichtlichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |