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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kriegerehrenmal des Ersten und Zweiten Weltkrieges als eingezäunte Anlage, die durch ein schmiedeeisernes Tor zwischen zwei massiven Torpfosten erschlossen wird. Unter zwei Trauerweiden ein auf gestuftem Unterbau aufgebahrter Soldat in Uniform und Ausrüstung, der Kopf der etwas überlebensgroßen Figur ist auf den Tornister gebettet, die Hände sind über der Brust gefaltet. Hinter der Aufbahrung ein ebenfalls in Kunststein errichtetes Kreuz mit kleinem metallenem Korpus. Die nach 1945 entstandene Anlage ist dem Friedhof vorgelagert. Sie steht aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |