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In der Achse des Friedhoftores unter fünf Bäumen aufgestelltes Hochkruzifix mit Metallkorpus. Über einem Tischpostament mit profilierter Basis und Platte ein kurzer Sockel, darauf das Kreuz mit abgeschrägten Kanten und Metallkreuzbekrönung. Auf der Vorderseite des Stammendes ein Kelch, rechts die Darstellung der fünf Wunden. Als Inschrift trägt das Postament ein Chronogramm mit der Jahreszahl 1831. Die Baumgruppe korrespondiert mit den beiden Bäumen, die die Eingangspforte flankieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |