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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Einmündung des Hardtweges städtebaulich exponiert angesiedelter Streckhof, der sich entlang der Straße abwickelt, das über hohem Sockel errichtete Wohnhaus giebelseitig über eine original erhaltene, einläufige Sandsteintreppe mit überkragender Podestplatte erschlossen, die Straßentraufe durch ein großes holzschindelbehangenes Zwerchhaus betont, das Fachwerk deutet in seinem konstruktiven Gefüge auf eine Bauzeit im letzten Drittel des 19.Jhs.hin. Die giebelseitig anschliessende Scheune ist etwa zeitgleich entstanden. Beide Gebäude sind auf dem Dach noch mit diagonal verlegten Betonplatten gedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |