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Unter zwei Linden unweit des südlichen Ortsausganges an der Neustädter Straße aufgestellter Bildstock, der erst 1991 errichtet wurde. Das Kreuzbild, das in einem Spitzgiebelgehäuse auf steinernem Postament untergebracht ist, zeigt zwei Mönche, die der Überlieferung nach hier ermordet worden sein sollen. Es stammt im Original aus der frühen Gotik und ist ursprünglich an einem Holzkreuz befestigt gewesen, bevor es als Kopie in den neuen Bildstock eingefügt wurde. Das Originalbild befindet sich am Südportal der Momberger Kirche. Als Zeugnis der auch zum Ende des 20. Jhs.weiterhin fortlebenden Frömmigkeit in katholischen Landgemeinden ist der Bildstock Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |