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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Den nördlichen Ortsrand bildende Zweiseithofanlage mit weit zurückliegendem, traufständigem Wohnhaus, der als symmetrisch angelegter Rähmbaus mit geschoßhohen Andreaskreuzen in der ausgehende 19. Jh. zu datieren ist. Von besonderem Interesse die dicht an die Straße gerückte, giebelständige Scheune, die wegen der noch sichtbaren, aber übertünchten Kratzputzfelder mit floralen und figürlichen Motiven und aufgrund ihres Baudatums 1797 unter Schutz steht. Inschrift im Scheunentorsturz: „Iohanes … und dessen EF Anaelisabet haben mit der Hilf Gottes zum Nutzen … 15. Mai 1797".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |