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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im frühen 20. Jh. an der Ecke Reformstraße als Solitär errichteter Schulbau in sorgfältig detailliertem Sichtmauerwerk mit abgesetzten Putzfeldern; der zweigeschossige neugotische Bau ist stark mittenbetont durch das über dem risalitartig vorspringenden Eingangsbereich angebrachte Zwerchhaus, das durch einen Stufengiebel abgeschlossen ist. Über dem rundbogigen Eingang ein Doppelfenster mit gotischem Blendbogen, am Geschoßwechsel durch Gesimse waggerechte Gliederung der Fassade. Die Giebelflächen sind durch gestaffelte Mauerwerksvorsprünge und den Krüppelwalm besonders betont. An der rückwärtigen Traufe eingeschossiger Anbau, der in der Wandgestaltung an den Hauptbau anschließt. Das auch heute noch als Schule genutzte Gebäude nimmt an der Kreuzung zur Reformstraße eine dominante Stellung ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |