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Oberhalb der Straße nach Hatzbach gelegenes Wohnhaus als letzter Teil der ehemaligen Wolfsmühle. Rähmbau des frühen 19. Jhs., der mit seinen barocken Mannfiguren noch ganz dem 18. Jh. verhaftet ist. Ebenerdiger Eingang in der Mitte der gleichmäßig gegliederten Fassade, an den Eckstielen eingeschnitzte Säulen mit volutenartiger Verzierung. Rähminschrift auf der rückwärtigen Traufseite: "Johann Henrich Schneider und Anna Elisabeth geborne Weber von Erxdorf haben dieses Haus erbaut den 30ten May 1821 Zimmermeister war Martin Dippel von Hatzbach".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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