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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Parallelhofanlage aus dem ausgehenden 19. Jh., deren Wohnhaus als Kopfbau des nördlich der Kirche angesiedelten Platzes fungiert. Am östlichen Ende des Platzes, der von einem größeren Baum bestanden ist, erhebt sich über hohem Werksteinsockel der ursprünglich als Einhaus errichtete Rähmbau in konstruktivem Fachwerk, das Dach ist noch mit Betondachplatten gedeckt. Auf der gegenüberliegenden Seite des teilweise in Sandstein gepflasterten Hofs ein zeitgleiches Wirtschaftsgebäude, ebenfalls auf hohem Werksteinsockel, die Giebelfassade mit historischen Holzschindeln verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |