Schweinsberger Straße nach Norden mit Backhausen
Kirchhainer Straße/An der Hauptstraße nach Süden
Mittelgasse nach Nordosten
Obergasse und Hintergasse nach Nordosten
Hintergasse nach Norden
Mittelgasse nach Osten
Hintergasse nach Südensten
Littau nach Westen
Niederklein nach Nordwesten gegen Amöneburg
Mittelgasse nach Westen
Ecke Schweinsberger Straße/Am Obertorten
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Stadtallendorf
Niederklein
  • Gesamtanlage
Niederklein

Das Ortsbild von Niederklein ist dadurch charakterisiert, daß die Kirche mit ihrem ummauerten Kirchhof außerhalb des Kerns an der Südwestecke der historischen Bebauung angelegt ist. Innerhalb des geschlossenen Dorfgrundrisses verlaufen die Straßen und Gassen regellos, führen aber in ihrer Ausrichtung von Ost nach West großenteils direkt auf die Kirche zu. Die Straßenbezeichnungen Am Obertor, Am Untertor und Am Vordertor lassen darauf schließen, daß Niederklein ehemals von einer massiven Befestigung umgrenzt war, die Ausdehnung der denkmalgeschützten Gesamtanlage nimmt darauf Bezug. Mit dem wehrhaften Maueroval war die Kirche in die befestigte Umwehrung eingebunden. Sie bildet heute noch für viele Sichtachsen den Bezugspunkt und überragt durch ihre mehrfach gestufte Turmhaube weithin sichtbar die dörfliche Dachlandschaft.

Da der Ort im Einflußbereich der Mainzer Bischöfe lag, herrschte hier die Realerbteilung vor. Dies begründete eine Vielzahl von Hofstellen, die auf kleinstem Raum Wohnen und Wirtschaft vereinen. So reihen sich insbesondere in der Littau, aber auch entlang der Hauptstraße zahlreiche Eindachgehöfte, die wegen der besseren Grundstücksausnutzung häufig traufständig zur Straße angelegt sind und somit den Straßenraum teilweise als Hoffläche miteinbeziehen. Innerhalb dieser kleinteiligen Struktur befinden sich nur wenige größere, als Zwei- oder Dreiseithöfe angelegte Hofreiten, die eher am Rand des historischen Ortskerns angesiedelt sind. Das Straßenbild wird von dem lebhaften Wechsel aus Trauf- und Giebelständigkeit der Fachwerkhäuser bestimmt. Sie sind in der Hintergasse in engem Gegenüber dicht an der Straße angeordnet, im Bereich der Mittelgasse ist eine Straßenseite von vorgelagerten Hofflächen bestimmt. Grössere Raumaufweitungen ergeben sich an der Einmündung der Mittelgasse in die Hauptstraße sowie an der Kreuzung der Schweinsberger Straße mit der Hauptstraße.

Die überlieferte Bausubstanz ist auf Grund eines Brandes, dem 1697 praktisch das gesamte Dorf zum Opfer fiel, dem 18. Jh. zuzuordnen. So ist eine große Anzahl an Gebäude recht bald nach dem Brand entstanden. Zumeist sind sie als Einhäuser angelegt, in denen das Wohnen, die Viehhaltung und die Scheune unter einem Dach beherbergt ist. Auch in der Littau sind etliche, hier allerdings auf kleinsten Parzellen angesiedelte Gebäude aus dem frühen 18.Jh. überkommen. Deutlich spürt man an diesen Bauten, daß sie in der Zeit des Übergangs von der Ständerbauweise zur Stockwerksbauweise errichtet sind, da im Bereich der Gebäudeecken häufig noch die holzsparende Ständerkonstruktion verwendet wird.

Insgesamt stellt sich Niederklein in seiner Fachwerksubstanz als ein Gefüge dar, das wie nur wenige Orte relativ einheitlich in der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstanden ist.

Neben den Fachwerkkonstruktionen sind nur einzelne Bauten zu benennen, die als Baumaterial den Ende des 19. Jhs. aufkommenden Ziegelstein verwenden. Zu Beginn des 20. Jhs. ist die Hofanlage Am Hintertor 1 entstanden; ihr mit neobarocken Stilelementen geschmücktes Wohnhaus wurde als verputzter Massivbau errichtet. Innerhalb der Gruppe der Fachwerkgebäude heben sich einige Bauten durch ihre expressiven Mannfiguren hervor; so zeigt der Eindachhof Hintergasse 14 in der Straßenfassade des Wohnteils zwei übereinanderstehende Mannfiguren, die durch ihre reichhaltige Ausstattung erwähnenswert sind. Im Strassenbild von besonderer Wirkung sind das Wohnhaus Hintergasse 18 wegen seines Mansarddaches und der Bau Mittelgasse 16 mit allseitig aufgebrachtem Kratzputz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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