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Südöstlich von Niederklein am linken Ufer der Klein gelegene Hofanlage „Nixmühle", die bereits 1567/82 als oberste, erzstiftliche Mühle genannt wird. Das Wohn- und Mühlengebäude ein Rähmbau mit Schiffskehlenverzierung am Geschoßwechsel erbaut laut Inschriftstein 1770, das K-Strebenfachwerk reicht bis den Keller, der eingetiefte Eingang, der eine Entstehung als Ernhaus vermuten läßt, später verschoben, die alten profilierten Türgewände haben sich noch erhalten. Im Bereich des Vordergiebels massive Erneuerungen, in der Giebelwand ist ein ehemals außerhalb des Hofes aufgestellter Bildstock aus der Mitte des 18. Jhs. (1753?) eingelassen, der eine Kreuzigungsgruppe mit Puttenverzierung darstellt. Recht gut erhalten hat sich ein kleines,direkt an der Klein gelegenes Stallgebäude in Ständerbauweise, das den Hof nach Norden abschließt. Auf der Rückseite des wohl etwa zeitgleich mit dem Hauptgebäude errichten Baus Reste von Kratzputz. Die übrigen Wirtschaftsgebäude entstammen dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |