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Südlich der Straße nach Rüdigheim in der freien Feldflur stehendes, ca. 1,90 m hohes steinernes Kreuz, das in der Ortsgeschichte als Sälzerkreuz benannt wird. Der Überlieferung zufolge wurde es als Sühnekreuz für ein Verbrechen errichtet, das hier an der in diesem Bereich entlangführenden Salzstraße geschehen sein soll. Die verdickten Enden lassen an eine Entstehung in der gotischen Stilperiode zwischen dem 14. und 15.Jh. denken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |