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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Brücke über den Hatzbach am alten westlichen Ortsrand. Erbaut gegen Ende des 19. Jhs. als flache Bogenkonstruktion mit auf Konsolen auskragender Fahrbahn und Eisengeländer. Die Brücke ist in jüngster Zeit qualitätvoll erneuert worden. Technikgeschichtliche Bedeutung als differenziert gestalteter Verkehrsbau, der in diesem Bereich für das Ortsbild bestimmend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |