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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Transformatorhäuschen als letztes Gebäude am südlichen Ortsausgang, turmartiger Massivbau mit Sandsteinquaderung der Ecken und Zeltdach. Die Formgebung entspringt einem festgelegten Typus, der in der Umgebung des öfteren Verwendung gefunden hat. Als Bauwerk der Elektrifizierung im ersten Drittel des 20. Jhs. von technikgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |