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Zur Straße offener Dreiseithof, an der Straße nach Hatzbach gelegen, als Lingelmühle überliefert. Der ehemals annähernd entlang der Straße verlaufende Mühlgraben heute eingeebnet. Das giebelständige Mühlengebäude ein vollständig plattenverkleideter Fachwerkrähmbau, der Überlieferung zufolge 1867 erbaut, die Wirtschaftsgebäude stammen aus dem 20. Jh. Die Lingelmühle ist als eine von sieben Mühlen entlang des Hatzbachs, die bis weit ins 20. Jh. in Betrieb waren, sowohl von orts- als auch von technikgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |