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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Als Teil einer in diesem Bereich geschlossenen Bebauung traufständig angeordnetes Einhaus; unter dem erhöhten Wohnteil links ein halbhoher Sockel noch mit ursprünglichem Zugang, der Eingang ebenerdig mit der originalen Haustür der Bauzeit, die als zweiflügelige Tür mit Oberlicht und Rautenmuster auf den Füllungen besonderer Erwähnung bedarf. Rechts der Zugang zu einer kleinen Stallzone, der darüberliegende Wirtschaftsraum inzwischen zu Wohnnutzung umgebaut. Das Fachwerkbild läßt eine Datierung in die zweite Hälfte des 19. Jhs. zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |