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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zur Straße offener Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das durch die Unterstallsituation auf hohem Sockel steht. Der ringsum mit Holzschindeln behangene Bau läßt einen allseitigen Geschoßversprung erkennen, das Satteldach ist durch Krüppelwalme abgeschlossen und als stehende Stuhlkonstruktion ausgeführt. Als Fachwerk ist ein Gefüge mit Mannfiguren zu erwarten, das der ersten Hälfte des 18. Jhs. zuzuordnen ist. Im Inneren hat sich die Treppe mit handwerklich aufwendig geschnitzten Balusterbrettern erhalten. Von den mit Platten verkleideten Wirtschaftsgebäuden des 19. Jhs. ist die Scheune inschriftlich auf 1854 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |