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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In der Biegung der Hahnengasse exponiert gelegenes traufständiges Handwerker- oder Tagelöhnerhaus der zweiten Hälfte des 18. Jhs., das Erdgeschoß und der Sockel massiv erneuert, das Fachwerk mit profiliertem Geschoßwechsel und teilweise leicht gebogenen Dreiviertelstreben, an der Giebelseite nur brüstungshohe Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |