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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Durch Erbteilung in zwei Hausnummern aufgesplittetes traufständiges Fachwerkgebäude in städtebaulich exponierter Lage an der Biegung der Hauptstraße. Der weitgehend mit Platten behangene Bau gehört typologisch zu den Einhäusern, links unter der Stube ist im Sockel der Stallbereich, rechts die Scheune untergebracht. Das vom Grundriß her als Ernhaus angelegte Gebäude ist offensichtlich noch in Ständerbauweise errichtet und daher in das späte 17., frühe 18. Jh. zu datieren. Trotz der starken Störungen an der Rückseite ist der Bau bedeutsamer Bestandteil des historischen Ortsbildes der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |