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In der Sichtachse der aus dem historischen Stadtkern führenden Hauptstraße aufgestelltes sandsteinernes Kruzifix, das sich über einem Tischpostament mit profilierter Abdeckplatte erhebt; Korpus und Titulus aus Metall. Anstelle eines Jahrhunderte alten Kreuzes 1946 aus Dankbarkeit über die Verschonung vor Kriegsschäden von der Gemeinde Allendorf gestiftet. Das Kreuz ist Station bei der jährlichen Flurprozession zu Christi Himmelfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |