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Am westlichen Ausgang der Altstadt auf dem privaten Grundstück einer Hofanlage plaziertes Hochkruzifix. Als Unterbau ein altarartiger Sockel mit profilierter Basis und überkragender Platte, darüber ein kurzarmiges Kreuz auf Postament, das mit einem abgesetzten Rundbogen und floralen Verzierungen geschmückt ist. Der Korpus ebenso wie die Gesamtanlage aus Sandstein verfertigt. Inschrift mit Chronogram auf der Vorderseite des Sockels: "Me honorI IesV probVs aDoLesCens LaVrentIVws sChraz ponebat" (1823). Das in der Gestaltung an barocke Vorbilder anknüpfende Flurdenkmal wird noch heute als vierte Station der Flurprozession an Christi Himmelfahrt besucht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |