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Katholischer Bildstock als für die Stadtgeschichte wichtiges Flurdenkmal aus den Fünfziger Jahren des 20. Jhs. Unter drei Linden nahe der Bundesstraße platzierte Säule mit Flachgiebelgehäuse aus Betonwerkstein, hinter einem Gitter die hölzerne Madonnenfigur. Als Nachfolger eines früheren Holzbildstockes ist der etwa 1950 gestiftete Bildstock Station bei Flurprozessionen zu Christi Himmelfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |