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Als Nachfolger eines der Überlieferung nach frühbarocken Holzbildstockes 1983 aufgestellter Bildstock aus Betonwerkstein. Auf einem vierseitigen Pfeiler ein Gehäuse mit Giebel, hinter einem Schutzgitter Madonnenfigur mit Kind. Der Bildstock ist die dritte von vier Stationen der an Himmelfahrt die Leide hochziehenden Flurprozession. Ortsgeschichtliches Kulturdenkmal als Zeugnis der fortlebenden Frömmigkeit in den katholischen Landgemeinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |