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Südlich der Verbindungsstraße Stadtallendorf-Neustadt in der freien Feldflur angelegte Mariengrotte, die als vorletzte Station der auf dieser Achse bis in die Altstadt reichenden Kette von religiösen Denkmälern errichtet ist. Der Prozessionsweg ist hier auf eine Länge von etwa 400 m ins Gelände eingetieft und beidseitig so stark mit Bewuchs versehenen, daß die Wirkung eines dunklen Hohlweges entsteht. Die Grotte selbst ist am Ende des Weges nur auf dessen Achse sichtbar aus Basaltbruchstein in den Hang eingelassen und mit einer Altarplatte sowie einer Nische versehen, in der eine stark kontrastierende weiße Marienfigur eingestellt ist. Die Grotte ist zeitlich in die Nachfolge der in den Fünfziger Jahren des 20. Jhs. einsetzenden Wallfahrten nach Lourdes einzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |