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An einer Wegekreuzung südöstlich des Ortes (Leide) plaziertes Heiligenhäuschen, gestiftet 1948 durch einen Spätheimkehrer. Auf einem gemauerten Sockel eine aus Kunststeinplatten zusammengesetzte Nische mit kleiner Plastik in Pietá-Darstellung. Der Bildstock ist von großgewachsenen Linden umstanden und seine weithin sichtbare Plazierung daher vermutlich schon durch einen Vorgänger belegt gewesen. Im Rahmen der an Christi Himmelfahrt die Leide hochziehenden Flurprozession wird an diesem ersten Bildstock ein Altar aufgebaut. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Beleg für die Fortführung von jahrhundertealten katholischen Traditionen bis in die heutige Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |