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Erbaut 1962-63, angesiedelt im Bereich des Stadtzentrums in der Nähe von Stadtverwaltung und Bahnhof. Städtebaulich exponierter Glockenturm, der diagonal in die Sichtachse zweier Straßen gestellt ist und dessen sich nach oben leicht verjüngende Sichtbetonkonstruktion durch waagerecht angebrachte Lamellen in Höhe der Schallöffnungen gegliedert ist. Der Kirchenraum erhebt sich über dem achsensymmetrisch achteckigen Grundriß als ein aus der Wand in die Decke verlaufendes Betonrippengefüge; der Mittelpunkt des daraus entstehenden Zeltdaches ist in Richtung Altar aus dem Zentrum verschoben. Die ursprüngliche Aufstellung der Prinzipalstücke Altar, Kanzel und Taufbecken in einer Linie ist heute verändert. Die Empore ist durch eine links des Eingangs platzierte Wendeltreppe in Sichtbeton erschlossen, die Orgel findet dort gegenüber dem Eingang ihren Platz. Die Stadtkirche knüpft in ihrer Gestaltung an die durch den Architekten Otto Bartning in den Fünfziger Jahren errichteten Notkirchen an. Sie steht aus kirchenbaugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz. Das Raumverständnis rückt den Altar an den Ort der im traditionellen Kirchenbau im Kreuzungspunkt von Längs- und Querschiff liegenden Vierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |