St.-Michael-Straße 8
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Stadtallendorf
  • St.-Michael-Straße 8
  • St.-Michael-Straße 10
Kath. Kirche St. Michael
Flur: 19
Flurstück: 70/10

Erster katholischer Kirchenneubau nach dem Zweiten Weltkrieg in Stadtallendorf, Grundsteinlegung 1960, An einem nach Osten ansteigenden Hang zwischen dem alten Ortskern und den Neuansiedlungen südlich der Neustädter Straße oberhalb der Stadtsilhouette gelegen, setzt der Bau einen besonderen städtebaulichen Akzent. Von dem Kasseler Architekten Bieling im Sinne der Kirchenbauten von Hans Schädel und Rudolf Schwarz errichtet, ergibt sich über einem zum Altar hin sich verengenden Grundriß ein schlichter, teilweise verputzter, teilweise in Sichtbeton gehaltener Baukörper, dessen flaches Dach sich in Richtung Altar neigt. Rechts ist ein schmales, sehr niedriges Seitenschiff ausgebildet.

Die Hauptfunktionen Taufbecken, Altar und Kanzel sind in der Mittelachse des Hauptschiffes aufgereiht. Eine kreisbogenförmige Ausbuchtung an der Westfassade dokumentiert den Ort der Taufe auch nach außen. Die Taufschale erhebt sich aus einem in den Kirchenboden eingelassenen, mit Fischmosaiken versehenen Becken. Darüber befindet sich die Orgel auf einer amöbenförmigen Empore, die über eine geschwungene Treppe in reinem Stil der Fünfziger Jahre erschlossen wird. Als Gegenüber ist die Ostseite der Kirche durch einen paraboloid geformten Chor abgeschlossen, dessen Übergang zum Hauptschiff von raumhohen schlanken Lichtschlitzen gebildet wird. Das nahezu unverändert aus der Bauzeit erhaltene Gebäude ist auf Grund der explizit gestalteten Lichtführung und der in Grund- und Aufriß ablesbaren liturgischen Erneuerung Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie kirchenbau- und architekturgeschichtlichen Gründen. Im katholischen Kirchenbau bildeten Überlegungen der sogenannten liturgischen Erneuerung ein wichtiges Element des Entwurfes, der hier den Altar näher an die Gemeinde rückt und Taufe, Altar und Kanzel ähnlich dem Verständnis in der evangelischen Kiche in einer gemeinsamen Linie anordnet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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