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Erste nach dem Krieg in Stadtallendorf entstandene evangelische Kirche, als Notkirche in Form eines vorgefertigten Holzskelettbaus errichtet. Kleine Zimmerkirche mit Satteldachabschluß, die auf Bauten im Rahmen des „Hilfswerkes der evangelischen Kirchen" zurückgreift, wie sie von Otto Bartning Ende der Vierziger Jahre entworfen und gebaut wurden. Der Altar in der Längswand ist durch größere Drehtüren verschließbar, seitlich die Sakristei untergebracht. Auf der gegenüberliegenden Traufseite befinden sich durch verschiebbare Klappen abgeteilte Nebenräume, die dem Kirchenraum im Sinne eines Mehrzweckraumes zugeschaltet werden können. Der aus der zweiten Hälfte der Fünfziger Jahre des 20. Jhs. weitgehend unverändert überlieferte Bau ist Kulturdenkmal aus kirchenbau- und religionsgeschichtlichen Gründen. Er dokumentiert für die Phase, in der die Bevölkerung Stadtallendorfs durch die Aufnahme von Flüchtlingen stark anwuchs, das Bekenntnis, die Gemeinde in dieser Zeit innerer und äußerer Bedrängnis zu einer Notkirche zu sammeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |