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Teil der Gesamtanlage:
Haartsiedlung I
Weitgehend original erhaltener zweigeschossiger Fachwerkbau, errichtet 1939-41 als Verwaltungsgebäude der DAG-Sprengstoffwerke, heute als Wohnhaus in Privatbesitz. Das Fachwerk in historisierenden Gefügeformen mit steilem Satteldach und Gaubenbesatz. Der Grundriß war dem Zweck entsprechend durch eine offene Eingangshalle gegliedert und in zahlreiche kleine Büros unterteilt. Das Gebäude ist Teil der planmäßig angelegten Haartsiedlung und steht aus bau- und zeitgeschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |