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In den frühen Sechziger Jahren entstanden am Westrand der Haartsiedlung, die ab 1939 erbaut wurde, in der Kopernikusstraße zehn Reihenhäuser in drei Gruppen, die durch die in der Tiefe gestaffelte Schrägaufstellung sowie den eingezogenen Eingangsbereich ins Auge fallen. Trotz der Gleichheit der Einzelhäuser ergibt sich eine bewegte Straßenfassade. Hier werden zum ersten Mal in Stadtallendorf Gestaltungselemente der Fünfziger Jahre aufgegriffen. Vorbild für diese Bauweise waren die Siedlungen skandinavischer Architekten, wie sie in den Bauzeitschriften dieser Epoche als beispielhaft veröffentlicht waren. Bis auf Veränderungen an den Fenstern sind die Häuser weitgehend ursprünglich erhalten. Zur Gesamtanlage gehören die Häuser Nr. 3, 5, 7 und 9, 11, 13 sowie 15, 17, 19, und 21.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |