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Außerhalb des eingezäunten Betriebsgeländes der WASAG angelegtes Baugebiet, in dem die Hauptverwaltung des Werkes sowie Wohnhäuser für den Betriebsleiter und für leitende Angestellte errichtet wurden. Die in der Nähe der Wache 1 um 1939 -1941 erstellten Gebäude wurden durch die Architekten Groth und Rumpf in dem für die Zeit typischen bodenständigen Heimatstil entworfen. Das Verwaltungsgebäude wurde als Bruchsteinsockelgeschoß mit aufgesetztem Fachwerk errichtet, das sich bis ins ausgebaute Dachgeschoß mit reichlichem Gaubenbesatz fortsetzt. Die Wohnhäuser sind als massive Ein- bzw. Zweifamilienhäuser mit steilem Satteldach angelegt; ihre Anordnung im Kreisbogen und die Tiefenstaffelung durch Vor- und Anbauten verfolgen ein architektonisches Konzept, das eine für diese Stadt frühe städtebauliche Planung aufzeigt. Die Gebäude sind gegenüber dem Originalzustand kaum verändert. Die Gesamtanlage ist Kulturdenkmal aus architektur- und zeitgeschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |