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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
In der Sichtachse der Hallegasse angelegter Windebrunnen, der heute durch Abdeckung des Schachtes außer Funktion ist. Über zwei Sandsteinquadern liegt eine durch Handkurbel anzutreibende Rolle, über die eine Kette den Wassereimer hinabließ und wieder emporholte. Der Brunnen, der bis zum Beginn des Baus unterirdischer Wasserleitungen der Dorfgemeinschaft auch als sozialer Treffpunkt diente, ist das einzig erhaltene Exemplar seiner Art im Bearbeitungsgebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |