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Friedhof am östlichen Ortsausgang, auf dem 17 der einstmals um die Kirche angesiedelten Grabmäler ihren Platz gefunden haben. Die bis ins 17. Jh. Zurückreichenden Grabsteine sind entlang des Weges gruppiert, dessen Endpunkt ein Kriegerehrenmal des Ersten Weltkrieges bildet. Auf Vorder- und Rückseite der barock gestalteten Steine sind Lebensbeschreibungen und Darstellungen der Familienmitglieder festgehalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |