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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Vollständig mit Platten verkleidetes Wohnhaus auf Werksteinsockel in Ecklage zur Hatzbacher Straße. Unter der Verkleidung ist ein Rähmbau der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit noch leichtem Geschoßüberstand und konvergierenden Verstrebungen zu erwarten. Der Bau ist durch seine Stellung in der Sichtachse der Hatzbacher Straße von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |