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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Traufständiges Einhaus mit kleinem vorgelagertem Hof. Rähmbau auf hohem Sockel, darin ehemals Stallnutzung; im Erdgeschoß teilweise massiv erneuert; das recht gleichmäßig dreiachsig gegliederte Fachwerk mit Dreiviertelstreben aus dem späten 18. Jh. Es sind noch einige Fenster mit Bleisprossen erhalten. Das Gebäude ist als Zeugnis für die Lebensweise der unteren sozialen Schichten im 18. Jh. von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |