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Im Jahr 1935 als Teil der Wasserversorgung von Erksdorf erbauter Wasserbehälter an der Verbindungsstraße Emsdorfer Höhe nach Erksdorf. Ein bruchsteingemauerter Vorbau bildet den Abschluß des Reservoirs; über dem Zugang durch eine leichte Übersetzung und die vorkragende Sandsteinabdeckung nach oben abgeschlossen, ist er als Zweckbau einfach gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |