Wolferoder Straße nach Südwesten
Ohrgasse nach Norden
Straßengabelung Ohrgasse/Wolferoder Straße
Ohrgasse nach Süden
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Stadtallendorf
Hatzbach
  • Gesamtanlage
Hatzbach

Die geschützte Gesamtanlage von Hatzbach orientiert sich an der Wolferoder Straße, die von Südwesten kommend mit einem nahezu rechtwinkligen Bogen in die Straße Im roten Bach übergeht. Im Westen spaltet sich die Ohrgasse ab und schließt eine dreieckige Bebauungsinsel ein, die mit der spätgotischen Kirche wohl als ältester Kern des Ortes gelten kann. Oberhalb der Wolferoder Straße gliedern sich kleinere Gassen und zwei in die nördliche Waldvegetation führende Stichwege an, im Süden geht die Besiedlungsfläche bereits nach der Tiefe einer Parzelle in die Acker- und Wiesenflur über. Der Eingang in den Ort von Südwesten her erfolgt zum einen über die Straße aus Emsdorf, die in einem Einschnitt talabwärts gerade auf den Ort zuläuft; zum anderen über die Straße aus Wolferode, die an der Talaue des Hatzbaches entlangläuft und an der Kreuzung mit drei großen Eichen mündet, die möglicherweise auf einen älteren, ehemals vor dem Dorf gelegenen Richtplatz hinweisen. Nach Passieren der Brücke über den Hatzbach beginnt die Gesamtanlage mit Auftakt durch ein aus dem frühen 20. Jh. stammenden Transformatorenhäuschen, das die Gabelung der Straße in Ohrgasse und Wolferoder Straße markiert. Im Westen breitet sich dann der von Knoblauch'sche Hof als Vierseitanlage aus.

Ihm im Süden vorgelagert ist eine Gartenfläche, in der die fünf barocken Plastiken des Bildhauers Joh. Friedrich Sommer aufgestellt sind. Dieser Anlage gegenüber angeordnet ist ein großes, vollständig mit Bruchsteinmauer eingefriedetes Gartengrundstück, in dem als Sommersitz der vorgenannten Familie eine Villa im Landhausstil des späten 19. Jhs. mit Nebengebäuden errichtet ist. Die andere Seite des Grundstücks ist begrenzt von der in leichten Bögen verlaufenden Wolferoder Straße; sie bestimmt in diesem Bereich das Ortsbild mit den dicht an der Straße stehenden giebelständigen Wohnhäusern Nr. 11 und 13 sowie dem sich zur Straße öffnenden Anwesen Nr. 17, das in dem traufständigen Haupthaus mit Walmmansarddach und der vorgelagerten Freitreppe eine besondere Stellung im Ortsbild einnimmt.

Auch die in der Straßenflucht leicht zurückweichende Kirche und das gegenüber angeordnete Gasthaus mit seinem doppelten Mansardgiebel tragen zu dessen Wirkung bei. Die Gesamtanlage wird nach Osten abgeschlossen durch das kleine Anwesen Wolferoder Straße 7, das als Winkelhof genau in der scharfen Biegung der Straße angesiedelt ist. Im Norden des alten Ortskernes schließen sich die etwa zeitgleich in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. erbauten, heute überformten Winkelhofanlagen an, die sich in Form ihrer giebelständigen Wohnhäuser entlang der Ohrgasse eindrucksvoll staffeln. Ihre Scheunengebäude schließen sich nach Westen zu einem relativ geschlossenen Ortsrand zusammen. Ursprünglich außerhalb der Ortslage ist am Übergang der Wolferoder Straße in den Roten Bach der jüdische Friedhof angesiedelt. Die ältesten Fachwerkgebäude Hatzbachs stammen frühestens aus der Mitte des 18. Jhs., sie sind vor allem nahe der Kirche im Bereich der Glockenstraße beheimatet. Von bedeutender Wirkung für das Ortsbild sind die für die Größe Hatzbachs zahlreichen repräsentativen Fachwerkbauten der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Sie sind mit Mansarddach und klassizistisch streng gegliederter Fassade ausgestattet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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