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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude mit Mansarddach; es schließt den zugehörigen Hofraum vollkommen von der Straße ab. Die Hofzufahrt mit einem Torsturz mit geschnitzten Zierformen befindet sich in der Gebäudemitte. Unter der Überbauung der Zufahrt liegt der Eingang, der über eine zweiläufige Freitreppe erreicht wird. Die zweiflügelige Tür besitzt von Bandelwerk geschmückte Füllungen (vgl. Hauptstraße 49). Eine davon mit der Datierung 1788. Dies ist vermutlich auch die Entstehungszeit des Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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