Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von dem dreiseitigen Hof, der sich ursprünglich im Besitz der Adelsfamilie von Pappenheim befand und der zur Gesamtanlage Wölfersheim gehört, hebt sich das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus durch den Reichtum seines Strebenwerkes und der geschnitzten Zierformen hervor. Augenfälligstes Motiv ist sicher ein Fenstererker im Obergeschoß der Straßenseite. In dem darübergelegenen Rähm der Fachwerkwand die zweizeilige Inschrift ANNO 1690 DEN 17. TAG MÄRTZ HABEN DIE WOHLEDELGEBORENE C. BARBARA IV VON PAPPENHEIM NEBENST DESEN EHELIEBSTEN M. MAGDALENE DIESES HAUS DURCH GOTTES HÜLFE AUFRICHTEN LASSEN DURCH M. JOH. HEINRICH ALMENRÖDER VON OBORNHOFEN. DIESER BAU STEHT IN GOTTES HAND DER WÖLLE IN BEWAHREN VOR FEUER UND BRAND.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |