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Vom dritten der Wölfersheimer Stadtbefestigungstürme ist nur noch ein Rumpf erhalten; er wurde zwischenzeitlich von einer Scheune überbaut. Auf diese Weise ist er im Ortsbild nicht mehr wirksam. Aufgrund seines Zusammenhangs mit dem übrigen Wölfersheimer Befestigungswerk ist er dennoch erhaltenswert. (Ohne Abbildung, siehe Stadtbefestigung)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |