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Kleines zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit im rechten Winkel dazu errichtetem, ebenfalls kleinem Wirtschaftsgebäude; das Wohnhaus verputzt, im Obergeschoß auf der Nord-Ost-Ecke aber ein Pfosten mit geschnitzten Zierformen sichtbar. Er läßt ein unter dem Putz erhaltenes geschmücktes Fachwerkgefüge insgesamt vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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