Südwestlicher Rand der historischen Ortslage
Licher Straße aus östlicher Richtung
Obergasse Richtung Norden
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Wetteraukreis
Wölfersheim
Berstadt
  • Gesamtanlage
Berstadt

Gesamtanlage Berstadt

Berstadt ist von einem mittelalterlichen Siedlungsgefüge gekennzeichnet, dessen herausragende Elemente die schon angesprochene Wasserburg, das ist der ehemalige Königshof, und der Kirchberg sind. Nach dem Abbruch der Wasserburg im 19. Jahrhundert und folgender Aufsiedlung konnte die ursprünglich von der Wehranlage eingenommene Freifläche nur noch teilweise in die Gesamtanlage einbezogen werden. Der Kirchberg als zweiter Siedlungspol ist besser erhalten. Die aus der Mitte des 13. Jahrhunderts stammende und über einem älteren Vorgängerbau errichtete Kirche ist immer noch von einem in geschichtlicher Zeit wehrhaft ausgebildeten Hof und einem weiteren freien Platz als Mittelpunkt des dörflichen Gemeinwesens umgeben. Das hier gelegene ehemalige Rathaus (Licher Straße 12), ein Bauwerk des 19. Jahrhunderts, hat mit dem Verlust der gemeindlichen Eigenständigkeit Berstadts seine Funktion verloren, durch die Umnutzung zur Bank auch seine alte Baugestalt, so daß von einer Würdigung als Kulturdenkmal abzusehen war. Eine Schule von 1908 sowie ein Wasserturm ebenfalls aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg in der Nachbarschaft des ehemaligen Rathauses heben die Bedeutung des angesprochenen Platzes als Standort für Gemeinschaftseinrichtungen hervor.

Die bauliche Verdichtung der Umgebung von Kirchhof und Wasserburg zu einem geschlossenen Ortsbild dürfte mit dem späteren Mittelalter abgeschlossen gewesen sein. Seit 1380 wird der "Schanzengraben" überliefert, der die Ortslage vornehmlich im Norden abriegelte. Im Westen und Süden waren Zingel- und Waschbach eine natürliche Grenze. Insgesamt drei Torbauten, von denen der letzte Mitte des 19. Jahrhunderts abgebrochen wurde, sicherten den Zugang zur Ortschaft: die Zingelpforte im Westen, die Oberpforte im Norden und die Unterpforte im Osten. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde eine neue Ortsdurchfahrt Richtung Nord-Osten geschaffen (Licher Straße). Sie wurde zugleich Ausgangspunkt einer Ortserweiterung, die mittlerweile auch denkmalwert ist (Gesamtanlage).

Trotz des Verlustes der Torbauten sind die drei ursprünglichen Zugänge zum Ortskern von Berstadt siedlungstopographisch besonders prägnant. Im Westen ist es die Überquerung des Zingelbaches, vor der der Verkehr aus mehreren Richtungen zusammengeführt wird. Die Ortserweiterung entlang der Butzbacher Straße erhielt um die letzte Jahrhundertwende durch den Bahnhof Berstadt-Wohnbach der neuen Linie Friedberg-Hungen (Bahnhof, s. Wohnbach) einen neuen Impuls.

Im Norden, entlang der Obergasse, ist der lineare Charakter einer Straßendorfanlage (vermutlich als Teil einer Ortserweiterung entstanden) besonders augenfällig. Im Osten schließlich ist es der 1814 vor der Ortslage angesiedelte Friedhof, der mit einer Stützmauer entlang der Untergasse in den Ort hineinleitet.

In der Binnenstruktur Berstadts überlagern sich topographisch angepaßte Wegeführungen mit regelmäßigen Formen der Baublockerschließung (Zur Beunde, Waschgasse, Bäcker- und Herrngasse). Die Spuren der im Mittelalter zahlreichen Höfe in Adelsbesitz haben sich mittlerweile verloren. Nur vereinzelt sind sie durch Größe und Baugestalt im heutigen Ortsbild noch wahrnehmbar (z.B. Licher Straße 17). Die übrigen historische Höfe heben sich durch mehrseitige Bebauung und Dichte hervor (Untergasse 26), im 19. Jahrhundert erfolgte in einigen Fällen die Erweiterung zu einem vollkommen geschlossenen Hofareal (Brükenstraße 12 und 16).

Der Ortskern von Berstadt ist reich an historischen Sachverhalten, die seine Ausweisung als denkmalgeschützte Gesamtanlage rechtfertigen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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